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Impressum

Metric Space UG
Lämmersieth 21
20305 Hamburg
Deutschland

Geschäftsführer: Michael Welsch
E-Mail: info@metric-space.ai

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 356160130

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176693
© Copyright 2023, Metric Space UG

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

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Geltungsbereich

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Der Websitebetreiber legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

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Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten übermitteln, stellen wir sicher, dass der Empfänger diese gemäß dieser Datenschutzerklärung verarbeitet und schließen mit dem Empfänger Verträge zur Auftragsverarbeitung ab. Diese Vereinbarungen verpflichten die Vertragspartner, alle geeigneten vertraglichen, rechtlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Ihre Daten mit einem angemessenen Schutzniveau und im Einklang mit dem geltenden Recht verarbeitet werden.

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Rechte des Nutzers:
Auskunft, Berichtigung und Löschung

Als Nutzer haben Sie das Recht Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind. Sie haben außerdem das Recht auf Berichtigung falscher Daten und auf Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Gegebenenfalls können Sie von Ihrem Recht auf Datenübertragbarkeit Gebrauch machen. Wenn Sie vermuten, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.

Sofern Ihr Wunsch nicht mit gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Löschung Ihrer Daten. Die von uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sofern sie für ihre Zweckbestimmung oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen nicht mehr relevant sind. Sofern eine Löschung nicht erfolgen kann, weil die Daten für gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden Ihre Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verwendet.

Nutzer dieser Website können jederzeit von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.

Wenn Sie eine Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Offenlegung Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen oder Fragen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten haben, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:
info@metric-space.ai

Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Informationen

Allen Verträgen, die wir mit Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend „Kunde“) schließen, liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Bei Verwendung eigener Geschäftsbedingungen des Kunden gelten diese nicht, soweit sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen. Im Falle widersprüchlicher Klauseln gelten die gesetzlichen oder im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II. Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Metric Space UG erfolgen jeweils nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Vorschriften, sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Die Metric Space UG ist berechtigt, sich zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen Dritter zu bedienen.

(3) Die Annahme einer Bestellung gegenüber der Metric Space UG ist verbindlich, soweit sich das Angebot auf vertraglich geschuldete Leistungen bezieht. Abweichungen vom vereinbarten Liefer- oder Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Festlegung.

(4) Die Metric Space UG ist jederzeit zu Teilbestellungen und/oder Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist.

(5) Angaben der Metric Space UG zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen hiervon (z. B. Skizzen und Abbildungen) gelten nur annähernd, es sei denn, die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck erfordert eine genaue Übereinstimmung. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen und Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche und aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorgenommene oder technische Verbesserungen darstellende Abweichungen sind zulässig, ebenso der Austausch von Bauteilen durch gleichwertige Teile, soweit sie die Brauchbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(6) Die Metric Space UG behält sich das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Änderungen an der Konstruktion, der Materialwahl, der Spezifikation und der Bauart vorzunehmen, soweit diese Änderungen die Nutzung des Vertragsgegenstandes nicht beeinträchtigen.

(7) Bei der Entwicklung von Prototypen-Software übergibt die Metric Space UG auf Anfrage des Kunden den vollständigen Quellcode und die dazugehörigen Assets am Projektende, die Stand-Alone mit entsprechendem IT-Knowhow ausführbar sind.

(8) Bei der Integration der entwickelten Features in eine Metric Space Enterprise Software gelten gesonderte Lizenzbedingungen. Die Lizenzkosten werden nach Nutzerzahl und Feature-Umfang erhoben und separat verhandelt. Eine Buy-Out Option besteht grundsätzlich nicht. Es kann jedoch eine Whitelabel-Option vereinbart werden, bei der der Kunde die gesamte Software unter eigenem Namen vermarkten darf.

III. Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefer- und/oder Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer und bei Exportlieferungen Zöllen sowie Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben. Reisekosten werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind. Bei Lieferungen und Leistungen außerhalb der EU können im Einzelfall zusätzliche Kosten anfallen, die nicht von der Metric Space UG, sondern vom Kunden zu tragen sind.

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, kann die Metric Space UG im Rahmen der Ausführung eines Auftrages Abschlagszahlungen verlangen, wenn der Auftragswert 20.000 Euro übersteigt. Die Anzahlung beträgt den Wert der von der Metric Space UG erbrachten und im Rahmen des Vertrages geschuldeten Leistungen. Über die erbrachten Leistungen informiert die Metric Space UG durch list.

(3) Die Metric Space UG ist berechtigt, die Preise aufgrund nachgewiesener Kostensteigerungen im Bereich der Produktions-, Entwicklungs- und Lohnkosten angemessen zu erhöhen, wenn die Lieferung oder Leistung der Vertragsgegenstände später als Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll .

(4) Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt unter Angabe der Rechnungsnummer und des Verwendungszwecks ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der Metric Space UG zu leisten. Skonti werden nur gewährt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

(5) Bei Zahlungsverzug ist die Metric Space UG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank für Verbraucher und 8 Prozentpunkten für Unternehmer zu berechnen. Den Vertragsparteien bleibt der objektive Nachweis eines niedrigeren oder höheren Zinsschadens vorbehalten.

(6) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(7) Die Metric Space UG ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Anerkenntnis auszuführen bzw. zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu mindern und die Bezahlung offener Forderungen des Kunden zu gefährden Metric Space UG gegen den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

IV. Beratungsleistungen

(1) Die Beratungsleistungen werden zu den im jeweiligen Angebot der Metric Space UG vereinbarten Konditionen (z. B. Leistungsumfang, Preis, Rechnung, Fälligkeit etc.) erbracht.

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, behält sich die Metric Space UG das Recht vor, bei Beratungsleistungen, die länger als ein Jahr dauern, den vereinbarten Preis anzupassen, also den Preis entsprechend zu senken oder zu erhöhen .

(3) Werden vereinbarte Beratungstermine aus Gründen, die die Metric Space UG nicht zu vertreten hat, nicht bis spätestens 5 Werktage vor dem Termin abgesagt, behält sich die Metric Space UG vor, unbeschadet des Sonstigen 50 % der Höhe des vereinbarten Beratungshonorars in Rechnung zu stellen Ansprüche.

(4) Die Beratungsleistungen der Metric Space UG werden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage ihrer Erfahrungen, Entwicklungs- und Forschungsarbeiten erbracht. Sämtliche Angaben und Auskünfte über die Verwendbarkeit und Anwendungsmöglichkeiten der Ware sind unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Bei Unklarheiten hat der Kunde unverzüglich Rücksprache mit der Metric Space UG zu halten.

V. Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Metric Space UG die für die Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen und Daten rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und dass der Metric Space UG alle damit zusammenhängenden Informationen sowie alle Vorgänge und Bedingungen mitgeteilt werden Projekt. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die durch die Tätigkeit der Metric Space UG bekannt werden. Auf Wunsch des Kunden benennt die Metric Space UG einen Ansprechpartner für den Empfang der in Ziffer 1 genannten Unterlagen, Daten und Informationen.

(2) Der Kunde stellt außerdem sicher, dass die für die Durchführung des Projekts erforderliche entsprechende Infrastruktur bereitgestellt wird. Hierzu zählen insbesondere Einrichtungen, Installationen (Hardware, Software, Netzwerke etc.), soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen erforderlich ist.

VI. Zusammensetzung des Produkts

(1) Die Beschaffenheit der Ware entspricht ausschließlich der in der Produktbeschreibung, -spezifikation und -kennzeichnung der Metric Space UG angegebenen Zusammensetzung mit der Maßgabe, dass Abweichungen von den Produktspezifikationen zulässig sind, soweit sie unerheblich oder trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vermeidbar sind. Beschaffenheitsangaben sowie sonstige Angaben stellen keine Garantien der Metric Space UG dar, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

VII. Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.

(2) Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, sind Fristen und Termine einzuhalten:

Von der Metric Space UG gesetzte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten nur annähernd, sofern nicht feste Fristen oder Termine vereinbart sind. Sofern Lieferung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit der Ausführung der Versendung beauftragten Dritten über.

Reklamationen bezüglich Transportschäden sind unverzüglich beim Transportunternehmen geltend zu machen. Der Abschluss von Fracht- oder sonstigen Versicherungen obliegt dem Kunden.

(3) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt Folgendes:

Sofern keine Frist oder Frist schriftlich vereinbart ist, erfolgen Lieferungen und Leistungen der Metric Space UG innerhalb einer Frist von 30 Werktagen.

Im Übrigen bestimmen sich die Ansprüche des Kunden nach den §§ 474 ff. BGB. BGB.

VIII. Annahme

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt hinsichtlich der Annahme der Lieferung einer herzustellenden oder herzustellenden beweglichen Sache (im Folgenden: Werk) Folgendes:

Zur Abnahme der Werkleistungen ist der Kunde gemäß § 640 Abs. 1 BGB verpflichtet. 1 BGB. Die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen müssen abgenommen werden, wenn eine Abnahme nicht aufgrund der Art der Leistung ausgeschlossen ist. Wegen unerheblicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn dem Kunden die Leistung als Vertragserfüllung dem Grunde nach zumutbar ist. Das Recht des Kunden nach § 634 BGB bleibt unberührt.

Ein Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn die Metric Space UG dem Kunden nach Fertigstellung des Werkes eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

Die Inbetriebnahme oder Nutzung des Werkes oder Teilen davon gilt als Abnahme.

IX. Kauf von Konsumgütern

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, richten sich seine Ansprüche nach den §§ 474 ff BGB. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, er beruht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Das Gleiche gilt, wenn eine Beschaffenheitsgarantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

X. Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zu diesem Widerrufsrecht finden Sie in der Widerrufsbelehrung der Metric Space UG. Das Widerrufsrecht besteht nicht beim Kauf von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Darüber hinaus besteht das Widerrufsrecht nicht für Kunden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem EU-Mitgliedstaat angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse außerhalb der Europäischen Union liegen.

XI. Mängelrüge

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, leisten wir für etwaige Mängel Gewähr nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

i) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Gefahrübergang mit der nach den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Dabei erkennbare Mängel sind der Metric Space UG unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt, schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist verjähren sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel (Verjährung). Ansonsten beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

ii) Die Metric Space UG hat nach ihrer Wahl einen Anspruch auf Nacherfüllung durch Rücknahme der mangelhaften Ware und Ersatz durch mangelfreie Ware oder durch Beseitigung des Mangels.

iii) Sofern sich aus der Art der Sache, dem Mangel oder den sonstigen Umständen nichts anderes ergibt, gilt die Nacherfüllung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. In diesem Fall kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

iv) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Metric Space UG vor. Gleiches gilt, wenn die Metric Space UG im Rahmen einer Beschaffenheitsgarantie einen Mangel vermutet oder arglistig verschwiegen hat.

v) Gibt der Kunde die mangelhafte Ware nach Aufforderung nicht an die Metric Space UG oder von der Metric Space UG beauftragte Dritte heraus, ist die Metric Space UG berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern und außerdem Anspruch auf Ersatz der entstandenen Aufwendungen und sonstiger Aufwendungen zu haben Vermögensschäden, die der Metric Space UG durch die Nichtfreigabe entstehen.

XII. Haftung

Die Metric Space UG haftet, außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für unsere Erfüllungsgehilfen.

XIII. Eigentumsvorbehalt

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, bleiben alle gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung Eigentum der Metric Space UG.

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt Folgendes:

Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch künftig entstehender und bedingter Forderungen sowie später abgeschlossener Verträge, Eigentum der Metric Space UG. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung der Ware nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinen Abnehmern Bezahlung erhält oder sich das Eigentum bis zur Erfüllung seiner Verpflichtung vorbehält Zahlungsverpflichtung.

Veräußert der Kunde den Liefergegenstand, so tritt er bereits jetzt alle künftigen Forderungen aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an die Metric Space UG ab.

Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, so tritt der Kunde an die Metric Space UG mit Rang vor der Restforderung den Teil erstrangig ab, der der Höhe nach dem Preis des Liefergegenstandes der Metric Space UG entspricht.

Wird die von der Metric Space UG gelieferte Sache mit anderen, nicht der Metric Space UG gehörenden Gegenständen verarbeitet, umgebildet oder vermischt, so erwirbt die Metric Space UG Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zum neu geschaffenen Gegenstand.

XIV. Leistungen und Verwertungsrechte

(1) Die Metric Space UG bleibt Inhaber bestehender Urheberrechte, Erfindungen und sonstiger Immaterialgüterrechte (Altschutzrechte).

(2) Erfindungen, die bei der Ausführung von Aufträgen von Mitarbeitern der Metric Space UG und von der Metric Space UG beauftragten Dritten gemacht werden, gehören der Metric Space UG. Darüber hinaus gewährt die Metric Space UG Verwertungsrechte an patentierbaren Arbeitsergebnissen, die im Rahmen von Projekten entstehen, nur, wenn eine gesonderte vertragliche und schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Gemeinsame Erfindungen von Mitarbeitern der Metric Space UG und des Kunden im Rahmen der Auftragsdurchführung sowie in diesem Zusammenhang eingeräumte Schutzrechte stehen beiden Vertragsparteien wechselseitig zu.

(4) Kennzeichnungen mit Verweis auf den Autor dürfen nicht entfernt, zerstört oder in sonstiger Weise verwendet werden.

XV. Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils übermittelnden Partei an Dritte weiterzugeben und diese nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Darüber hinaus dürfen die vertraulichen Informationen nicht für eigene Zwecke der empfangenden Partei verwendet werden. Die betroffenen Parteien treffen alle erforderlichen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass Unbefugte Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten.

(2) „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser AGB sind alle Informationen, insbesondere in schriftlicher, technischer, bildlicher oder mündlicher Form, die von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund ihrer Beschaffenheit offensichtlich vertraulich sind oder Umstände oder die Art ihrer Offenlegung, insbesondere Dokumente, Entwürfe, verfeinertes Datenmaterial, grafische Darstellungen, technisches Know-how, Briefe, elektronisch übermittelte Dokumente, E-Mails usw., die der Empfänger direkt oder indirekt von der empfangenden Partei erhalten hat offenlegende Partei.

(3) Informationen gelten nicht als vertraulich, wenn sie offensichtlich:

– dem Vertragspartner vor Erhalt bekannt waren,

– der Öffentlichkeit allgemein bekannt war,

– nach Erhalt ohne Verschulden des Vertragspartners der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, oder

– dem Vertragspartner von Dritten rechtmäßig zugänglich gemacht wurden.

(4) Im Falle einer Verletzung der Pflichten aus diesem Vertrag trägt die verletzende Partei die Beweislast für das Vorliegen dieser Tatsachen.

(5) Die Verpflichtungen dieser Klausel gelten auch nach Beendigung des Auftrages für beide Vertragsparteien uneingeschränkt.

(6) Der Auftraggeber erkennt die Notwendigkeit der Präsentation aktueller und bisheriger Projekte der Metric Space UG im Rahmen wissenschaftlicher Vorträge und Veröffentlichungen der Metric Space UG oder von ihr beauftragter Dritter an. Soweit eine Einwilligung des Auftraggebers erforderlich ist, ist diese mindestens 1 Monat vor einer Veröffentlichung durch Metric Space UG vom Auftraggeber einzuholen.

(7) Entwürfe, Konstruktionen oder sonstige Vorlagen der Metric Space UG oder ihrer Unterlieferanten bleiben Eigentum der Metric Space UG, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie dürfen nicht für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden und sind nach Vertragserfüllung bzw. Abschluss des Projektes unverzüglich an die Metric Space UG zurückzugeben.

XVI. Höhere Gewalt

Alle Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereichs der Metric Space UG liegt, wie z. B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen durch Explosion oder Brandschäden, hoheitliche Anordnungen, befreien die Metric Space UG von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Dauern solche Ereignisse länger als drei Monate, ist die Metric Space UG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

XVII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Kunde Unternehmer, ist für alle Streitigkeiten aus dem mit dem Kunden begründeten besonderen Rechtsverhältnis – einschließlich Wechsel- und Scheckklagen – das Landgericht Hamburg zuständig. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen stets der Geschäftssitz unserer Metric Space UG in Hamburg.

XVIII. Informationen zum Datenschutz

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Metric Space UG, Lämmersieth 21, 20305 Hamburg, Deutschland.

Die Metric Space UG verarbeitet personenbezogene Daten zur Auftragsabwicklung sowie zu eigenen Marketingzwecken im gesetzlich zulässigen Umfang. Mit der Datenverarbeitung werden keine Interessen Dritter verfolgt und eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU ist nicht vorgesehen. Empfänger der Daten sind unsere IT- und Dienstleistungsunternehmen sowie Disponenten zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie der Erteilung von Auskünften (z. B. Bonitätsauskünften) zum Zwecke der Bonitätsprüfung bei Kunden, die nicht zur Vorauszahlung verpflichtet sind (z. B Kauf auf Rechnung, Lastschrift). Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 VO (EU) 2016/679 (DS-GVO). Eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten im Auftrag des Kunden besteht nicht, sie ist jedoch für die Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung,

XIX. Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen mit uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Gültig ab: Juli 2023